Norman Langer

Professionelle
Pflegeberatung

Widerspruch

GEGEN DEN BESCHEID
DER PFLEGEVERSICHERUNG

Pflegeberatung

PFLEGEBERATUNG
VOM EXPERTEN

Pflegeschulung

INDIVIDUELLE
PFLEGESCHULUNG VOM PROFI

Pflegebegradermittlung

Dank professioneller Beratung
perfekt vorbereitet

​Pflegeberatung und Pflegegrad­einstufung

Für Ihren gerechten Pflegegrad!

Im Laufe des Lebens steigt das Risiko einer Pflegebedürftigkeit ganz natürlich an. Meist gehen Selbstständigkeit und die eigene Leistungsfähigkeit schleichend mehr und mehr verloren. Und doch setzen sich viele Betroffene nicht immer rechtzeitig mit den unangenehmen Konsequenzen des Alterns auseinander. Dabei ist der Beratungsbedarf erfahrungsgemäß gerade im Bereich der Ansprüche, wie zum Beispiel bei Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld, hoch.

Mit über 4 Millionen pflegebedürftigen Menschen, von denen mehr als die Hälfte zu Hause gepflegt werden, ist die Zahl derer, die täglich Hilfe von anderen Personen brauchen, enorm und sie wird vermutlich aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen.

Was viele nicht wissen: Auch Kinder und Jugendliche können pflegebedürftig sein und sind somit anspruchsberechtigt, Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu beziehen.

Doch wann gelte ich überhaupt als „pflegebedürftig“ und welche Leistungen kann ich aus der gesetzlichen Pflegekasse in Anspruch nehmen? Wie beantrage ich einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe)? Was erwartet mich bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK)? Kann ich gegen eine Ablehnung der Pflegekasse Widerspruch einlegen und wie begründe ich diesen?

Bei der Beantwortung all dieser Fragen dürfen Sie sich gerne vertrauensvoll an mich wenden! Als Pflegegutachtenexperte verfüge ich über jahrelange Erfahrung in diesem Bereich. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, Pflegebedürftige und pflegende bzw. sorgende Angehörige individuell in zu beraten und unterstützen.

1. Termin vereinbaren

Senden Sie mir Ihr Anliegen und Ihre Kontaktdaten zu. Wir vereinbaren zeitnah und unkompliziert einen Termin.

2. Angebot anfordern

Nachdem wir im gemeinsamen Gespräch alle Daten gesammelt haben, erhalten Sie ein individuelles Angebot.

3. Beratung durchführen

Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, unterstütze ich Sie bei Ihrem Anliegen rund ums Thema Pflege.

Ihr unabhängiger Experte für

Widersprüche

Ich unterstütze Sie im Falle einer Ablehnung Ihres Pflegeantrags oder falls Ihnen ein höherer Pflegegrad  nicht zugesprochen wurde.

Ihr unabhängiger Experte für

Pflegeberatung

Ich berate Pflegebedürftige wie auch pflegende Angehörige, um bestmögliche Bedingungen in der Pflegesituation zu schaffen.

Ihr unabhängiger Experte für

Pflegegradeinstufungen

Als sachverständiger Pflegegutachter helfe ich Ihnen beim Prozess der Beantragung Ihres Pflegegrades und der Begutachtung des Medizinischen Dienstes.

Lassen Sie sich von mir als Pflegefachkraft in Ihrer häuslichen Umgebung schulen, um Ihren Pflegebedürftigen bestmöglich und hochqualitativ zu versorgen.

Ihr unabhängiger Experte für

individuelle Pflegeschulungen

Als Pflegefachkraft mit jahrelanger Berufserfahrung helfe ich Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegekräften, sich effektiv für die Pflege weiterzubilden.

Ihr unabhängiger Experte für

Beratungseinsätze

Wenn Angehörige ihre Verwandten zu Hause pflegen, müssen sie mindestens halbjährlich Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI in Anspruch nehmen.

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Widersprüche erfolgreich

Widersprüche begleitet

Beratungsgespräche durchgeführt

Begutachtungen durchgeführt

Meine Google Bewertungen

5 Sterne auf Basis von 64 Google Rezensionen

Einen Pflegegrad beantragen

Erstmalig einen Pflegegrad beantragen
Wenn Sie einen Pflegegrad initial beantragen möchten, können Sie dies sowohl schriftlich als auch telefonisch bei der Pflegekasse tun. Dabei bedarf der Antrag auf die Einleitung der Pflegegradbegutachtung keiner besonderen Form.
Einen höheren Pflegegrad beantragen
Sollten sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder der allgemeine Zustand des Eingeschränkten verschlechtern, besteht die Möglichkeit einen höheren Pflegegrad zu beantragen. Seit 2017 gibt es dafür keine Pflegestufen mehr, sondern feiner abgestimmte Pflegegrade. Die Erhöhung unterliegt dabei vorab definierten Begründungen, wie den geistigen Zustand, die Selbstständigkeit des Versicherten und viele anderen Faktoren.
Widerspruch gegen einen Pflegegrad einlegen
Wird Ihr erforderlicher Pflegegrad oder die Aufstufung in einen höheren Grad durch die Pflegekasse abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit den erforderlichen Widerspruch anzumelden. Dieser Widerspruch muss schriftlich bei der Pflegeversicherung erfolgen und unterliegt keiner besonderen Form. Im Anschluss daran müssen Sie Ihre Einwände schriftlich begründen und bei der Pflegekasse einreichen. Hierbei sollten Sie sich auf jeden Fall von einem Pflegegutachtenexperten wie mir unterstützen lassen! Zudem kann es Ihnen passieren, dass Sie im Auftrag der Pflegekasse nachuntersucht werden, weil vermutet wird, dass sich Ihr Gesundheitszustand verbessert haben könnte (z.B. nach einem Oberschenkelhalsbruch) und durch den Medizinischen Dienst eine Rückstufung oder gar Ausstufung empfohlen wird. Auch hiergegen können Sie sich wehren.
Was ist ein Pflegetagebuch?
Das Pflegetagebuch ist ein wichtiges Instrument zur Ermittlung der relevanten Pflegestufe bzw. des Pflegegrades. Es sollte mindestens eine Woche vor der Begutachtung von den Pflegern oder Angehörigen geführt werden, ich empfehle Ihnen jedoch bereits mindestens zwei Wochen vorher damit zu beginnen. Der Gutachter kann anhand des Tagebuchs besser ermitteln, wie hoch der personelle Hilfebedarf des Versicherten ist.
Das Antragsformular Ihrer Pflegeversicherung

Um einen Pflegegrad erstmalig anzumelden, müssen Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Die Pflegekasse gehört immer zu Ihrer jeweiligen Krankenversicherung und nimmt den Antrag formlos entgegen. Das bedeutet, rein theoretisch können Sie einen Pflegegrad auch telefonisch beantragen. Ich empfehle Ihnen jedoch stets den Schriftweg zu wählen. Alle Infos zum Beantragen eines Pflegegrades sowie Musterformulare finden Sie hier.

Was steht im Bescheid der Pflegekasse

Im Bescheid der Pflegekasse ist festgehalten, zu welchem Ergebnis der MD (Medizinische Dienst der Krankenkassen) bei der Begutachtung des Pflegebedürftigen gekommen ist. In diesem Schreiben erfahren Sie den ermittelten Pflegegrad und die Begründung zur Feststellung. Bereits wenige Tage nach der Zustellung des Leistungsbescheides beginnt die Pflegeversicherung mit der Auszahlung von Sach- bzw. Geldleistungen.

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Ich bin unabhängiger Pflegesachverständiger mit mehr als 15 Jahren Expertise im Sozial- und Gesundheitswesen.

Als Gesundheits- und Krankenpfleger erwarb ich 2004 mein Staatsexamen. Ich sammelte anknüpfend 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Alten- und Krankenpflege.

2014 wechselte ich den Tätigkeitsbereich und erstellte als Pflegegutachter für den MDK Bayern Gutachten zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nach SGB XI, prüfte die Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln für Pflegebedürftige, unterbreitete Vorschläge zu Rehabilitationsmaßnahmen, regte zu Maßnahmen zur Förderung bzw. dem Erhalt der Selbstständigkeit und Fähigkeiten an und gab Empfehlungen zu präventiven, edukativen und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen an die Pflegekassen weiter.

Seit 2019 bin ich selbstständig als Pflegesachverständiger und Pflegeberater. In meiner täglichen Arbeit unterstütze ich seither Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Prozess der Pflegefeststellung – vom Antrag auf einen Pflegegrad bis zum Durchsetzen der Pflegeleistungen gegenüber der gesetzlichen Pflegeversicherung (auch im Widerspruchsverfahren). Ich setze mich „für Ihren gerechten Pflegegrad“ ein.

Nutzen Sie meine Expertise und lassen sich von mir sicher und kompetent durch den „Pflegedschungel“ führen! Vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin.

NORMAN LANGER
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