
Pflegeberatung und Pflegegradeinstufung

Für Ihren gerechten Pflegegrad!
Im Laufe des Lebens steigt das Risiko einer Pflegebedürftigkeit ganz natürlich an. Meist gehen Selbstständigkeit und die eigene Leistungsfähigkeit schleichend mehr und mehr verloren. Und doch setzen sich viele Betroffene nicht immer rechtzeitig mit den unangenehmen Konsequenzen des Alterns auseinander. Dabei ist der Beratungsbedarf erfahrungsgemäß gerade im Bereich der Ansprüche, wie zum Beispiel bei Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld, hoch.
Mit über 4 Millionen pflegebedürftigen Menschen, von denen mehr als die Hälfte zu Hause gepflegt werden, ist die Zahl derer, die täglich Hilfe von anderen Personen brauchen, enorm und sie wird vermutlich aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen.
Was viele nicht wissen: Auch Kinder und Jugendliche können pflegebedürftig sein und sind somit anspruchsberechtigt, Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu beziehen.
Doch wann gelte ich überhaupt als „pflegebedürftig“ und welche Leistungen kann ich aus der gesetzlichen Pflegekasse in Anspruch nehmen? Wie beantrage ich einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe)? Was erwartet mich bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK)? Kann ich gegen eine Ablehnung der Pflegekasse Widerspruch einlegen und wie begründe ich diesen?
Bei der Beantwortung all dieser Fragen dürfen Sie sich gerne vertrauensvoll an mich wenden! Als Pflegegutachtenexperte verfüge ich über jahrelange Erfahrung in diesem Bereich. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, Pflegebedürftige und pflegende bzw. sorgende Angehörige individuell in zu beraten und unterstützen.
1. Termin vereinbaren
Senden Sie mir Ihr Anliegen und Ihre Kontaktdaten zu. Wir vereinbaren zeitnah und unkompliziert einen Termin.
2. Angebot anfordern
Nachdem wir im gemeinsamen Gespräch alle Daten gesammelt haben, erhalten Sie ein individuelles Angebot.
3. Beratung durchführen
Ihr unabhängiger Experte für
Widersprüche
Ich unterstütze Sie im Falle einer Ablehnung Ihres Pflegeantrags oder falls Ihnen ein höherer Pflegegrad nicht zugesprochen wurde.
Ihr unabhängiger Experte für
Pflegeberatung
Ich berate Pflegebedürftige wie auch pflegende Angehörige, um bestmögliche Bedingungen in der Pflegesituation zu schaffen.

Ihr unabhängiger Experte für
individuelle Pflegeschulungen
Als Pflegefachkraft mit jahrelanger Berufserfahrung helfe ich Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegekräften, sich effektiv für die Pflege weiterzubilden.

Beratungseinsätze
Wenn Angehörige ihre Verwandten zu Hause pflegen, müssen sie mindestens halbjährlich Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI in Anspruch nehmen.
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Widersprüche erfolgreich
Widersprüche begleitet
Beratungsgespräche durchgeführt
Begutachtungen durchgeführt
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Einen Pflegegrad beantragen
Erstmalig einen Pflegegrad beantragen
Einen höheren Pflegegrad beantragen
Widerspruch gegen einen Pflegegrad einlegen
Was ist ein Pflegetagebuch?
Das Antragsformular Ihrer Pflegeversicherung
Um einen Pflegegrad erstmalig anzumelden, müssen Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Die Pflegekasse gehört immer zu Ihrer jeweiligen Krankenversicherung und nimmt den Antrag formlos entgegen. Das bedeutet, rein theoretisch können Sie einen Pflegegrad auch telefonisch beantragen. Ich empfehle Ihnen jedoch stets den Schriftweg zu wählen. Alle Infos zum Beantragen eines Pflegegrades sowie Musterformulare finden Sie hier.
Was steht im Bescheid der Pflegekasse
Im Bescheid der Pflegekasse ist festgehalten, zu welchem Ergebnis der MD (Medizinische Dienst der Krankenkassen) bei der Begutachtung des Pflegebedürftigen gekommen ist. In diesem Schreiben erfahren Sie den ermittelten Pflegegrad und die Begründung zur Feststellung. Bereits wenige Tage nach der Zustellung des Leistungsbescheides beginnt die Pflegeversicherung mit der Auszahlung von Sach- bzw. Geldleistungen.

Rückrufservice - Sie haben Fragen?

Ich bin unabhängiger Pflegesachverständiger mit mehr als 15 Jahren Expertise im Sozial- und Gesundheitswesen.
Als Gesundheits- und Krankenpfleger erwarb ich 2004 mein Staatsexamen. Ich sammelte anknüpfend 10 Jahre Erfahrung in der ambulanten Alten- und Krankenpflege.
2014 wechselte ich den Tätigkeitsbereich und erstellte als Pflegegutachter für den MDK Bayern Gutachten zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nach SGB XI, prüfte die Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln für Pflegebedürftige, unterbreitete Vorschläge zu Rehabilitationsmaßnahmen, regte zu Maßnahmen zur Förderung bzw. dem Erhalt der Selbstständigkeit und Fähigkeiten an und gab Empfehlungen zu präventiven, edukativen und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen an die Pflegekassen weiter.
Seit 2019 bin ich selbstständig als Pflegesachverständiger und Pflegeberater. In meiner täglichen Arbeit unterstütze ich seither Pflegebedürftige und Angehörige im gesamten Prozess der Pflegefeststellung – vom Antrag auf einen Pflegegrad bis zum Durchsetzen der Pflegeleistungen gegenüber der gesetzlichen Pflegeversicherung (auch im Widerspruchsverfahren). Ich setze mich „für Ihren gerechten Pflegegrad“ ein.
Nutzen Sie meine Expertise und lassen sich von mir sicher und kompetent durch den „Pflegedschungel“ führen! Vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin.

NORMAN LANGER
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