Meine Expertise richtet sich an folgende Auftraggeber:
Pflegebedürftige und Angehörige
- Hilfestellung bei der Beantragung und Durchsetzung Ihrer zustehenden Pflegeleistungen nach SGB XI
- Pflegebedarfsermittlung zur Feststellung und Erfassung Ihres individuellen Hilfebedarfs sowie die Berechnung Ihres gerechten Pflegegrades bei Ihnen vor Ort, per Videochat oder telefonisch
- Vorbereitung und Begleitung bei der Pflegebegutachtung
- Prüfung des Leistungsbescheides und Gutachtenanalyse
- Erstellung einer pflegefachlichen Stellungnahme, sowie eines Gegengutachtens im Widerspruchsverfahren nach ablehnendem Leistungsbescheid bzw. bei Klage vor dem Sozialgericht im Auftrag Ihres Anwalts
- Beratung zu leistungsrechtlichen Fragen der Pflegeversicherung, bei Überforderung der Pflegepersonen, zu Pflegehilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen nach § 45 SGB XI (z.B. Umgang bei Menschen mit Demenz)
- Pflegeorganisation: Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Pflegeheim oder ambulanten Pflegedienst
- Überprüfung der Leistungsabrechnung Ihres Pflegedienstes bzw. Ihrer Pflegeeinrichtung
- Durchführung von Beratungsbesuchen gemäß § 37.3 SGB XI
- Ansprechpartner für alle Fragen rund um Pflege und Pflegeversicherung
Inhalt / Kosten
Sie erhalten bei der Beantragung auf Leistungen der Pflegeversicherung bzw. beim Durchsetzen Ihres gerechten Pflegegrads im Widerspruchsverfahren durch mich eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung am Telefon bzw. per E-Mail. Vor Ort bei Ihnen zu Hause, per Videochat oder telefonisch führe ich anschließend eine erweiterte Pflegebedarfsermittlung durch (u.a. Anamnesegespräch, Pflegegradberechnung, Beratung/ Aufklärung, Unterstützung bei der Antragstellung). Ich begleite Sie in einem weiteren Besuch bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst und werte am Ende das Ergebnis aus. Erst wenn Sie den durch mich errechneten Pflegegrad erreichen, erhalte ich ein Erfolgshonorar, welches sich durch das ausgezahlte Pflegegeld Ihrer Pflegekasse refinanzieren lässt. Ihre Kosten bleiben somit durchweg überschaubar und leistbar.
Schulungen und Kurse
- Pflegekurse für pflegende Angehörige nach § 45 SGB XI
- Pflegeversicherung und Leistungen
- Inhouse-Schulungen (z.B. zum Pflegestärkungsgesetz – NBI)
- Vorbereitung auf eine Qualitätsprüfung
Kosten
Schulungen für Pflegekurse nach §45 SGB sind für Pflegebedürftige kostenlos. Für individuelle Schulungen und Kurse werden vorab Stunden- bzw. Tagessätze vereinbart. Nehmen Sie hierzu unverbindlich und kostenlos Kontakt zu mir auf!
Zertifizierter Pflegesachverständiger
2016 erwarb ich die Zertifizierung zum Pflegesachverständigen. Sie erhalten bei mir eine unabhängige, transparente und faire Begutachtung und Beratung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Ich berücksichtige in meiner Tätigkeit die Aussagen des Pflegebedürftigen und seines Umfelds bezogen auf seine individuellen, gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung seiner Ressourcen und unter Anwendung des Prinzips der aktivierenden Pflege.